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Bestattungsarten

Bei der Wahl der Bestattungsart gibt es verschieden Möglichkeiten. Grundsätzlicht kann man zwischen den zwei Grundarten Erdbestattung oder Feuerbestattung  unterscheiden. Diese Unterscheiden sich im Gesamtablauf erheblich, sowie die Dauer der Grabpflege.

 

In den Nachfolgenden Abschnitten werden Sie über die Bestattungsarten und ihre verschiedenen Ausführungen informiert.

Erdbestattung

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Die Erdbestattung ist die tradionelle Bestattungform in unserer Kultur. Diese wird bereits seit Jahrtausenden in ähnlichem Ablauf ausgeführt. Der Verstorbene wird in einem Sarg zu Grabe getragen und dort beigesetzt. Die Ruhezeit beträgt bei einem Erdgrab mindestens 25 Jahre. Für diese Zeit muss somit ein Grab beim Friedhofsträger erworben werden. Bei der Erdbestattung gibt es jedoch. verschiedene Grabarten:

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Reihengrab:

  • wird nach der Reihe vergeben (keine Auswahlmöglkeit)

  • Laufzeit je nach Friedhof meist 25 Jahre

  • keine Folgebeisetzungen möglich (Einzelgrab)

  • wird nach 25 Jahren aufgelöst

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Wahlgrab:

  • Lage des Grabes ist auswählbar

  • auf verschiedenen Friedhof als Tiefengrab möglich

  • Folgebeisetzungen möglich

  • kann beliebig verlängert werden

  • auch als mehrstelligesgrab Erwerbbar

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Rasengrab:

  • wird nach der Reihe vergeben

  • keine Grabpflege nötig

  • Kennzeichnung des Grabes durch ebenerdigen Grabstein möglich

  • kein Blumenschmuck auf dem Grab

  • teils erhebliche Pflegegebühren in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Feuerbestattung

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Seit der industriellen Revoulution wurde die Möglichkeit geschaffen, die Verstorbenen hygienisch und seit den 90er Jahren auch Umweltschonend einzuäschern. Dabei wird die oder der Verstorbene im Sarg in einem Krematorium angeliefert. Nach der 2. Amtsärztlichen Leichenschau wird der Körper zu Verbrennung freiggeben. Je nach Grabart unterscheidet sich dann das weitere vorgehen.

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Urnenreihengrab:

  • wird nach der Reihe vergeben (keine Auswahlmöglkeit)

  • Laufzeit je nach Friedhof meist 25 Jahre

  • keine Folgebeisetzungen möglich (Einzelgrab)

  • wird nach 20 Jahren aufgelöst

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Urnenwahlgrab:

  • Lage des Grabes ist auswählbar

  • Folgebeisetzungen möglich

  • kann beliebig verlängert werden

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Die Urne kann ebenfalls im Familiengrab beigesetzt werden ( Siehe Wahlgrab bei Erdbestattung )

 

Urnenbaumgrab:

  • Baum ist je nach Friedhof auswählbar

  • in Zweibrücken 6 Urnenbeisetzungen je Grab möglich

  • kann beliebig verlängert werden

  • Grabstein als ebenerdige Variannte möglich

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Urnenrasengrab:

  • wird nach der Reihe vergeben

  • keine Grabpflege nötig

  • Kennzeichnung des Grabes durch ebenerdigen Grabstein möglich

  • kein Blumenschmuck auf dem Grab

  • teils erhebliche Pflegegebühren in der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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Urnenstehle / Urnenwand

  • keine Grabpflege nötig

  • Laufzeit 20 Jahre

  • in der Regel Platz für 2 Urnen

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Seebestattung

  • Seegebiet auswählbar

  • Beisetzung mit oder ohne Angehörige

  • keine Laufzeit oder Grabpflege

  • Jährliche Gedenkfahrten zum Beisetzungsort

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