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Erste Schritte im Trauerfall

Wenn ein Familienmitglied plötzlich verstirbt ist es wichtig den richtigen Partner zur Seite zu haben.

Wir stehen ihnen mit unserem Notdienst jederzeit zur Verfügung.

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Verständigen Sie uns einfach und unser Team wird Ihnen helfen die notwendigen Schritte einzuleiten.

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Telefon: 06332 / 800 850

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Was ist zu tun?

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  • Todesfall Zuhause
    Es ist ratsam direkt nach dem Eintritt des Todes den Hausarzt zu informieren. Sollte dieser außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichbar sein so gibt es einen Ärztlich geregelten Notdienst. Im Notfall kann stattdessen auch die 112 gewählt werden, jedoch erstellt der Rettungdienst in der Regel nur eine vorläufige Todebescheinigung.

    Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, füllt er die Todesbescheinigung aus und hinterlässt diese bei Ihnen zuhause. Diese wird von unseren Mitarbeitern dann benötigt um die Abholung durchzuführen. Diese Abholung wird dann nach telefonischer Absprache zu dem Zeitpunkt  ausgeführt zu der Sie es wünschen.

    Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Erreichbarkeit eines Arztes haben so können Sie sich auch gerne an uns wenden. Wir haben Kontaktdaten zu Ärzten die zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar sind.

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  • Todesfall in einer Pflegeeinrichtung
    Der Arzt wird in einer Pflegeeinrichtung automatisch durch das Personal verständigt. Nicht desto trotz ist es ratsam uns frühzeitig zu Informieren um die Abholung mit dem Pflegeheim zu besprechen. In vielen unserer Pflegeheimen gibt es keine Kühlmöglichkeiten weshalb auch in den Nachtstunden abgeholt werden muss. Grundsätzlich versuchen wir es zu vermeiden in den Speisezeiten der  Pflegeeinrichtungen abzuholen, da wir diese Räumlichkeiten bei der Überführung durchqueren müssen.

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  • Todesfall in einem anderen Ort oder im Ausland
    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten und haben Zugriff auf ein enges Netzwerk an Bestattern innerhalb Deutschlands, die bei Bedarf vor Ort tätig werden.

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Welche Papiere werden benötigt?

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Dies hängt vorallem von dem Personenstand der Person ab.

Ledig:

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  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Krankenkassenkarte

  • Rentennummer

Verheiratet:

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  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Krankenkassenkarte

  • Rentennummer

Verwitwet:

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  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Krankenkassenkarte

  • Rentennummer

Geschieden:

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  • Personalausweis

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraft

  • Krankenkassenkarte

  • Rentennummer

Ebenso kommt es darauf an in welchem Land jemand geborend wurde. Bei Auslandsbeteiligung sind noch folgende Unterlagen zu berücksichtigen.

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  • Namenserklärung

  • Einbürgerungsurkunde

  • Internationale Urkunde oder Urkunde in Landessprache mit Übersetzung ( Geburts / Heirats- oder Sterbeurkunden je nach Familienstand)

  • Pass

  • Einwohnermeldebescheinigung

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Gerne sind wir Ihnen diesbezüglich behilflich, und erkklären Ihnen welche Unterlagen benötigt werden.

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